Neue Vorschriften für den Frequenzbereich von 2 kHz bis 150 kHz:

Nach 17 Jahren intensiver Aufklärung und Informationsarbeit wurde der erste Schritt in die richtige Richtung eingeleitet!

Mit dem CENELEC – Gesetzesentwurf, welcher bereits für Smart Meter, Waagenhersteller, Zähler für Meßelemente, Multi-Energie-Messer andere Funktionselemente, elektronische Tarifregister , Zeitschalter, Rundsteuerempfänger, Daten-Kommunikations-Schnittstellen etc. gilt, sowie  Italien mit der CEI 0-21 wird der Bereich von 2 KHz bis 95KHz. bzw. 150 KHz gesondert mit geeigneten Fertigungsmerkmalen zur Absicherung gegen Störungen in diesem Frequenzbereich fest geschrieben.

Es sind die ersten Schritte in die Notwendigkeit!